Der Anwaltsverein

Der Anwaltsverein Aschaffenburg wurde mit Satzung vom 29.09.1948 gegründet und ist unter VR 139 im Vereinsregister des AG Aschaffenburg eingetragen. Der zuvor im Jahre 1925 gegründete „Aschaffenburger Rechtsanwaltsverein e.V.” wurde vermutlich in den Wirren des 2. Weltkrieges aufgelöst.

Die weit überwiegende Zahl der beim Landgericht Aschaffenburg zugelassenen Rechtsanwälte sind Mitglieder des Anwaltsvereins, der seinerseits Mitglied ist im

Deutscher Anwaltverein, Littenstraße 1, 10179 Berlin.

Der Anwaltsverein Aschaffenburg wird vertreten durch seinen Vorstand, bestehend aus

Der Rubrik „Anwaltsuche” können Sie nicht nur Name und Anschrift der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Mitglieder des Anwaltsvereins sind, entnehmen, sondern auch die Rechtsgebiete, mit denen sie sich schwerpunktmäßig befassen, ohne allerdings hierauf beschränkt zu sein:

Die Qualifikation eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht wird nach einem förmlichen Prüfungsverfahren durch die Rechtsanwaltskammer verliehen.

Daneben dürfen als Teilbereiche der Berufstätigkeit Tätigkeits- und/oder Interessenschwerpunkte benannt werden, was nach eigener Einschätzung erfolgt.

Tätigkeitsschwerpunkte darf nur benennen, wer nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mindestens zwei Jahre auf dem benannten Gebiet nachhaltig tätig gewesen ist.

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