Der Anwaltsverein

Der Anwaltsverein Aschaffenburg wurde mit Satzung vom 29.09.1948 gegründet und ist unter VR 139 im Vereinsregister des AG Aschaffenburg eingetragen. Der zuvor im Jahre 1925 gegründete “Aschaffenburger Rechtsanwaltsverein e.V.” wurde vermutlich in den Wirren des 2. Weltkrieges aufgelöst.

Die weit überwiegende Zahl der beim Landgericht Aschaffenburg zugelassenen Rechtsanwälte sind Mitglieder des Anwaltsvereins, der seinerseits Mitglied ist im

Deutscher Anwaltverein, Adenauer Allee 106, 53113 Bonn.

Der Anwaltsverein Aschaffenburg wird vertreten durch seinen Vorstand, bestehend aus

  • RA Thomas Goes als Vorsitzender
  • RAin Diane Waterstradt als 2. Vorsitzende
  • RA Marc Faust als Schatzmeister.

Der Rubrik “Anwälte suchen” können Sie nicht nur Name und Anschrift der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Mitglieder des Anwaltsvereins sind, entnehmen, sondern auch die Rechtsgebiete, mit denen sie sich schwerpunktmäßig befassen, ohne allerdings hierauf beschränkt zu sein:

Die Qualifikation eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht wird nach einem förmlichen Prüfungsverfahren durch die Rechtsanwaltskammer verliehen.

Daneben dürfen als Teilbereiche der Berufstätigkeit Tätigkeits- und/oder Interessenschwerpunkte benannt werden, was nach eigener Einschätzung erfolgt.

Tätigkeitsschwerpunkte darf nur benennen, wer nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mindestens zwei Jahre auf dem benannten Gebiet nachhaltig tätig gewesen ist.

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Anwalt-Stammtisch

Jeden letzten Donnerstag im Monat findet ab 20 Uhr ein offener Stammtisch im Hofgarten statt. Alle Anwälte sind herzlich eingeladen.