Der »Anwaltsvereins für den Landgerichtsbezirk Aschaffenburg e. V.« ist der 1948 wieder gegründete selbständige Ortsverein des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Die weit überwiegende Zahl der beim Landgericht Aschaffenburg zugelassenen Rechtsanwälte sind Mitglieder des Anwaltsvereins.
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